Förderung Ihrer Bildungsarbeit in den Bereichen Interkulturelle Öffnung und Nachhaltige Entwicklung
Antragstellung ab sofort möglich bis 05.06.2026
Zielgruppe: Erwachsene ab 16 Jahren, wohnhaft in Thüringen
Laufzeit: ab 01.07.2026 bis max. 31.12.2027
Förderfähige Themen
Interkulturelle Öffnung
- Förderung gesellschaftlicher Teilhabe von zugewanderten Menschen
- Förderung interkultureller Kompetenzen und antirassistischen Engagements
- Förderung des gesellschaftlichen Dialogs zwischen zugewanderten und nicht zugewanderten Menschen
- Förderung der interkulturellen Öffnung Ihrer Einrichtung
Nachhaltige Entwicklung
Gefördert werden Projekte, die Nachhaltigkeit in ihrer ökologischen, ökonomischen und/oder sozialen Dimension aufgreifen und einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen Gesellschaft leisten.
- Sensibilisierung und Wissensvermittlung zu Themen der Nachhaltigkeit und Aufzeigen von konkreten Handlungsmöglichkeiten
- Förderung der Fähigkeit und Bereitschaft zur Beurteilung politischer und gesellschaftlicher Zusammenhänge im Kontext nachhaltiger Entwicklung
- Anregung und Unterstützung politischer Teilhabe und bürgerschaftlichen Engagements für eine nachhaltige und gerechte Gesellschaftsgestaltung
- Aufzeigen von Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten des ländlichen Raums im Sinne einer nachhaltigen Regionalentwicklung
Förderschwerpunkte
- Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von Konzepten, Modellen und Methoden für innovative Lehr- und Lernformate
- Durchführung von Maßnahmen
Förderfähige Formate
Die aufgeführten Formate sind nicht abschließend. Weitere partizipative Formate, die die Selbstwirksamkeit der Teilnehmenden stärken, sind möglich.
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Vortrag und Diskussion |
Podiumsdiskussion |
Gruppendiskussion |
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Erzählcafé |
Lesung |
Ausstellung |
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Seminar/ Weiterbildung |
Bildungsreise/thematische Stadtführung |
Institutionenbesuch |
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Film und Gespräch |
Planspiel/ Zukunftswerkstatt |
Wettbewerb |
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Beratungsangebot |
Projekttag |
Tagung |
Finanzielles
Es können Anträge für Vorhaben bis 10.000 € pro Haushaltsjahr eingereicht werden. Die Abrechnung muss pro Haushaltsjahr erfolgen. Ein Übertrag ist nicht möglich.
Ein Eigenanteil ist NICHT notwendig.
Die förderfähigen Ausgaben entnehmen Sie bitte der Vorlage „Finanzplan“ (s. Downloads).
Antragstellung/ Ablauf
- Einen Antrag können alle Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Bildungswerkes stellen.
- Einladung zum digitalen Fördertalk „Was ist neu für Ihre Antragstellung 2026?“ am 11.05.26 9:00 – 10:00 Uhr oder 20.05.26 14:30 – 15:30 Uhr (Einladung und Link werden separat versendet).
- Die Antragstellung erfolgt beim Paritätischen Bildungswerk mit den beiden Formularen „Antrag“ und „Finanzplan“ (siehe Downloads rechts). Den ausfüllbaren Finanzplan (Excel-Format) können Sie unter anfordern.
- Bitte reichen Sie Ihren Antrag inkl. Finanzplan zunächst digital ein.
- Nach Ende der Antragsfrist wird eine Auswahl der zu fördernden Vorhaben getroffen. Eine Rückmeldung erfolgt spätestens 8 Arbeitstage nach Fristende.
- Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Er besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Caroline Hager, Bereich Interkulturelle Öffnung
036202 26-132, E-Mail:
Claudia Dille, Bereich Nachhaltige Entwicklung
036202 26-122, E-Mail:
