Digitale Barrierefreiheit
Unsere Welt ist längst digitalisiert. Wir nutzen Smartphones und Apps im Alltag, nehmen an Videokonferenzen und Online-Fortbildungen teil oder kaufen im Internet ein. Daher sollten auch alle Menschen die Möglichkeit haben, daran teilzuhaben. Zahlreiche Angebote und Anwendungen sind jedoch (noch) nicht barrierefrei zugänglich.
Das Team des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung (TLMB) und der Landesdurchsetzungsstelle hat eine Handreichung digitale Barrierefreiheit erarbeitet, die einen Einstieg in das Thema im Bereich der Webseiten liefert.
Es werden allgemeine Begriffe und mögliche Barrieren erläutert. Zudem sind Gesetzlichkeiten und Werkzeuge zur Prüfung von Internetseiten beschrieben. Mit der Checkliste am Ende können Sie ohne Vorkenntnisse Ihre eigene Webpräsenz einer vereinfachten Überprüfung unterziehen.
