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Zuschuss für Ihre Bildungsarbeit

Für Angebote im Rahmen der Erwachsenenbildung können Mitgliedsorganisationen für eigene Bildungsveranstaltungen einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 2 € pro Bildungsstunde (45 Min.) erhalten.

Folgenden Themenbereiche können nach dem ThürEBG gefördert werden:

  • Allgemeine Erwachsenenbildung
  • Kulturelle, künstlerische, religiöse Erwachsenenbildung
  • Politische Erwachsenenbildung
  • Berufliche Erwachsenenbildung

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Mitgliedschaft im Paritätischen Bildungswerk
  • Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen bzw. 6 Personen, wenn ein Schwerbehindertenausweis vorliegt
  • Teilnehmende sind mindestems 16 Jahre alt
  • Veranstaltungsort liegt in Thüringen und ist für alle zugänglich
  • Verwendung des Formvordruckes des Paritätischen Bildungswerkes

Haben Sie Fragen zur Abrechnung, dann kontaktieren Sie gerne Frau Susan Blümel (Kontakt: | 036202 26164).

Hinweis:

Um Ihnen einen Überblick über das Prozedere der Abrechnung der Bildungsstunden zu geben, haben wir für Sie einen Leitfaden erarbeitet. Diesen Leitfaden zur Bildungsstundenabrechnung finden Sie rechts in der Kachel Downloads.